EDV Pflichtenhefterstellung bzw. -bewertung

In der Regel erfolgt auf Basis eines vom Auftraggeber erstellten EDV-Lastenheftes seitens des Auftragnehmers die Erstellung eines Pflichtenheftes bzw. Umsetzungs-Konzeptes.

Das Pflichtenheft enthält dabei alle Eigenschaften, die das zu erstellende Werk nachher aufweisen muss, also das, wozu sich der Auftragnehmer vertragsgemäß verpflichtet. Es gibt naturgemäß eine Abweichung zwischen Pflichten- und Lastenheft, nämlich an den Punkten, wo z.B. von einer Anforderung des Lastenheftes beispielsweise aus Kostengründen abgewichen wird oder weil diese technisch nicht oder durch Erkaufen von anderen Nachteilen nicht realisiert werden kann.

Das Pflichtenheft ist meist eine Leistung, die dem Auftragnehmer entlohnt werden muss, bevor das eigentliche Projekt überhaupt startet. Es dient nämlich i.d.R. als Anlage zur Beauftragung der Definition der geschuldeten Leistung.

Auch hier kann man - wie bei Anforderungsanalyse und Lastenhefterstellung - einige Fehler machen, die projektgefährdend sein bzw. zu einem späteren Rechtsstreit führen können.

Das Gericht fragt mich als Sachverständigen in solchen Fällen nämlich später z.B., ob die streitgegenständliche Leistung mit Mängeln behaftet ist. Diese Frage, die in der kurzen Formulierung bereits zwei elementare Fragestellungen aufweist, ist im Rahmen einer gutachterlichen Betrachtung häufig nicht (mehr) eindeutig zu beantworten. Zum einen stellt sich oft genug die Frage, was streitgegenständlich – nämlich die geschuldete Leistung – ist und welche Güte vereinbart wurde. Sieht man von offensichtlichen Mängeln ab, bei denen eine Komponente gar nicht funktioniert, kann allein darüber ein Streit entstehen, ob das gelieferte Werk von der Art und Ausführung her die geschuldete Qualität aufweist.

Neben den möglichen Abweichungen zwischen Pflichten- und Lastenheft, die erst einmal vor Beauftragung identifiziert werden müssen, kommt oft noch ein weiteres Problem dadurch hinzu, dass der Auftragnehmer eine andere, sehr technische Sprache spricht und sich der Auftraggeber in der Modellierung und Beschreibung der Prozessschritte nicht mehr wiederfindet.

Hier kann der Sachverständige als Übersetzer helfen und den Auftraggeber unterstützen, das Angebot und das Pflichtenheft des Auftraggebers zu verstehen und zu bewerten.

Für Auftragnehmer kann es interessant sein, mich für die Formulierung von Pflichtenheften hinzuziehen, wenn hier noch wenig Erfahrung bzw. Ressourcenknappheit bei einem anstehenden Kundenprojekt besteht.