Öffentliche Bestellung

Im November 2005 stellte das Fachgremium der Industrie- und Handelskammer die besondere Sachkunde fest und ich wurde am 21.02.2006 von der IHK Aachen nach eingehender Prüfung zum Sachverständigen für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung öffentlich bestellt und vereidigt.

Es findet die Sachverständigenordnung der IHK Aachen Anwendung.

Rund um die öffentliche Bestellung als Sachverständige gibt es viele Fragen. Die Antworten hat u.a. die IHK Aachen einer Informationsseite und in einem F&A-Dokument zusammengefasst. Hier werden u.a. folgende Fragestellungen behandelt:

  1. Was bedeutet "öffentlich bestellt und vereidigt"?
    • Was Sie über das Verzeichnis wissen sollten?  
    • Wie beauftragt man den Sachverständigen?  
    • Was kostet der Sachverständige?    
  2. Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
    • Bedeutung der öffentlichen Bestellung
  3. Wesentliche Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung
    • Die "persönliche Eignung" des Bewerbers muss gewährleistet sein 
    • Allgemeiner Bedarf    
    • Weitere Voraussetzungen  
  4. Der Antrag auf öffentliche Bestellung
    • Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde    
    • Gebühren und Auslagen  
  5. Weitere Informationen und Kontakt