KaeferLive - Thomas Käfer

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Das IT-Sicherheitsgesetz und seine Auswirkungen

Das IT-Sicherheitsgesetz und seine Auswirkungen

Das IT-Sicherheitsgesetz und seine Auswirkungen

Im Juli 2015 das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Dies hat nicht nur Auswirkungen (u.a. Meldepflicht bei IT-sicherheitskritischen Vorfällen) für Betreiber kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen, sondern auch für Betreiber von On-Line-Shops, Hosting-Angeboten und Web-Sites. Alle Unternehmen, auf die die vorgenannten Kriterien zutreffen, haben nach dem ebenfalls neu definierten § 13 TMG "durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass kein unerlaubter Zugriff auf die für die Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist". Hierzu sind u.a. Methoden zur Verschlüsselung nach dem Stand der Technik einzusetzen.

Auch wenn Bußgelder bei Verstößen gegen diese Regelungen erst zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung verhängt werden können, ist zu begrüßen, dass offensichtliche Nachlässigkeiten beim Umgang mit Kundendaten, Passwörter usw. nun auch geahndet werden können.

Fast-Facts: IT-Sicherheitsgesetz (BRD)

  • Einhaltung von Mindeststandards im Bereich IT-Security für Betreiber kritischer Infrastrukturen
  • Meldepflicht für sicherheitskritische Vorfälle z.B. bei Telekommunikations- und Versorgungsunternehmen an das BSI (Kreis der meldepflichtigen Unternehmen wird zukünftig noch ausgebaut)
  • Freiwillige Vorratsdatenspeicherung zur Abwehr von Störungen (3 Tage bis zu einem halben Jahr)
  • Ca. 2.000 bis 18.000 Unternehmen betroffen (u.a. Zulieferer und Dienstleister: Beispiel SmartMeter)
  • Betreiber von Online-Shops und Anbieter von Hosting-Produkten und Web-Servern fallen unter die Regelungen (Ausrüstung Stand der aktuellen Technik)

Weiterführende Links:

https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/BSI/IT-SiGesetz/faq_node.html

https://www.aachen.ihk.de/recht/Nachrichten/IT-Sicherheitsgesetz/2723012

Wenn Sie jemanden suchen, der sich mit der Absicherung und der Prüfung von IT-Infrastrukturen (incl. Automotive und Industrie 4.0) auskennt, kontaktieren Sie uns:

KäferLive – Dipl.-Ing. Thomas Käfer, M.Sc. – Elchenrather Weide 20 – D-52146 Würselen – Tel. 02405/479490 – E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  - www.KaeferLive.de

 

 

 
 

 

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