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Dash-Cam Urteil

Dash-Cam Urteil

Das Ansbacher Verwaltungsgericht hat am 12.08.2014 geurteilt, dass der Einsatz sogenannter Dash-Cams zum lückenlosen Aufzeichnen des Verkehrsgeschehens aus dem eigene fahrenden Auto praktisch unzulässig sind, da dadurch eine Art Vorratsdatenspeicherung erfolgt und andere Verkehrsteilnehmer nicht darüber informiert werden, dass und in welchem Maße sie per Video überwacht werden. Damit ist es nach Ansicht der Richter unzulässig, solche Videos ins Internet zu stellen und vor allem dürfen diese nicht der Polizei übergeben werden, um bei der Unfallaufklärung als Beweis zu dienen. Allein Aufnahmen für den reinen Privatgebrauch seien zulässig

Aus Datenschutzsicht mag dies nachvollziehbar sein. Ob das Urteil jedoch alle Aspekte ausreichend beleuchtet, darf bezweifelt werden. Was ist, wenn mit der Kamera ein schwerer Unfall ohne weitere Zeugen dokumentiert wird oder gar ein Kapitalverbrechen? Und wie sieht die Situation in der Zukunft aus, wenn Autos zunehmend automatisiert fahren und ggf. sogar (teilweise) autonom und ohne Fahrer über die Straßen rollen werden? Allein aus Nachweiszwecken im Falle eines Unfalls wird man nicht auf eine Videoaufzeichnung verzichten können, denn eine Maschine kann man schwerlich zum Unfallhergang befragen. Und wie sieht die Situation aus, wenn der Fahrer selber videoüberwacht wird (z.B. um die Übergabe zwischen autonomem und manuellem Steuern zu dokumentieren oder zu prüfen, ob er überhaupt noch wach ist…?

Das aktuelle Urteil befeuert unsere Forschungsarbeit Car-Forensics (https://www.car-forensics.de) enorm und wir freuen uns auf viele spannende Diskussionen.

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