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Meinung: Tesla liefert Software-Update für automatisiertes Fahren aus - und hier hört der Spaß sofort schon wieder auf.

Meinung: Tesla liefert Software-Update für automatisiertes Fahren aus - und hier hört der Spaß sofort schon wieder auf.

Meinung: Tesla liefert Software-Update für automatisiertes Fahren aus - und hier hört der Spaß sofort schon wieder auf.

Tesla hat im Oktober 2015 Funktionen für das automatisierte Fahren per Software-Update und den Einwurf kleiner Münzen im Gegenwert von 2.700 bis 3.300 € (je nach Quelle bzw. Kaufzeitpunkt) freigeschaltet. Das zeigt, wie man Features und Updates over-the-air in moderne Fahrzeuge bringt. Soweit so gut.

Es hat nicht lange gedauert, bis das erste Video aufgetaucht ist, dass zeigt, dass dieses System alles andere als sicher ist und praktisch (rechtlich) nur eingesetzt werden kann, wenn der Fahrer die ganze Zeit (!) die Hände am Lenkrad und die Kontrolle über die Fahraufgabe behält. Das führt den ganzen Aufwand ohnehin schon ins Absurde, aber dass das System selbsttätig in den Gegenverkehr steuert, ist nicht lustig (siehe Video https://www.youtube.com/watch?v=MrwxEX8qOxA).

Und ja, jetzt mag der geneigte Tesla-Fan an dem Wahrheitsgehalt und der Seriosität eines solchen Videos zweifeln - geschenkt. Die Frage wird sein, wer - wenn demnächst tatsächlich ein Unfall mit einem automatisiert fahrenden Tesla (oder anderem Fahrzeug) passiert ist - den Unfall ausgelöst bzw. verursacht hat. Rechtlich ist die Sache in Deutschland und vielen anderen Nationen derzeit klar: Der Fahrer ist - vereinfacht ausgedrückt - strafrechtlich (immer) schuld. Die zivilrechtlichen Folgen kann man über Versicherungen auffangen, aber wenn die Behauptung im Raum steht, dass das Auto den Fehler verursacht hat, werden die Geschädigten (incl. dem Fahrer) eine faire Chance haben wollen, dies auch nachweisen zu können. Hierzu braucht man Datenschreiber für autonomes Fahren (landläufig Unfalldatenschreiber genannt), die von einem unabhängigen Sachverständigen ohne Mithilfe des Herstellers ausgelesen werden können (denn dieser ist in einem solchen Verfahren Partei oder Beschuldigter). Das zieht dann direkt eine Reihe von Fragen hinsichtlich Datenschutz, Privacy und Rechtsfolgen nach sich (nemo tenetur-Grundsatz) und ist derzeit weder in solchen Fahrzeugen implementiert noch per Design oder Rechtsverordnung überhaupt auf den Weg gebracht. Und dass eine solche Fehlfunktion auch über einen Hacker-Angriff ausgelöst werden könnte, braucht nach den zahlreichen Veröffentlichungen zu diesem Thema Mitte dieses Jahres wohl nicht mehr ernsthaft diskutiert werden. Auch hier würde ein Log bzw. ein Datenschreiber bei der Aufklärung und Detektion wichtige Hilfe leisten (und nebenbei könnte man nachweisen, ob das Video oben echt ist oder nicht). Insofern sind die News mal wieder Wasser auf meine Mühlen und bestätigt die Thesen meiner Forschungsarbeit Car-Forensics.

Den Tesla-Fahrern bleibt zu wünschen, dass sie zu nächtlicher Stunde bald neue Updates bekommen, die die Fehler beheben - so, wie es uns die Software-Industrie seit Jahren mehr oder weniger erfolglos - Verzeihung - erfolgreich zeigt. Die Ware reift beim Kunden - nicht nur bei Bananen - und, falls der Kunde es überlebt. Vertrauen erzeugt man anders.

Mein Vorschlag: Noch eine Entwicklungsschleife einlegen und zunächst die vielen ungelösten rechtlichen, funktionalen und sicherheitstechnischen Probleme (Safety/Security) lösen und in Bezug auf Safety-Critical Systeme wirklich ausgereifte Fahrzeuge auf den Markt bringen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die schöne neue Idee rund um das vernetzte und autonome Fahrzeug ganz schnell den Bach runter geht.

Update: Verliert Tesla die Typenzulassung durch da...
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