Käferlive Blog

No news are bad news! In diesem Sinne berichtet das Team von KaeferLive im Blog regelmäßig über Neuerungen, Interessantes und wichtige Nachrichten aus der IT-Szene. Stay tuned!

15. Aachener Interdisziplinäres Verkehrssymposium am 11.12.2015 im Volkswagen Zentrum Jacobs Aachen Trierer Straße

15. Aachener Interdisziplinäres Verkehrssymposium am 11.12.2015 im Volkswagen Zentrum Jacobs Aachen Trierer Straße

 

 

 

15. Aachener Interdisziplinäres Verkehrssymposium am 11.12.2015 von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr im Autohaus Jacobs Aachen Trierer Straße

Veranstaltungsorganisation, Anmeldung und weitere Infos: http://www.svmoehler.de/index.php?id=32

Das Sachverständigenbüro Dr. Möhler + Görtz, Aachen veranstaltet auch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Aachener Anwaltsverein ein interdisziplinäres Verkehrssymposium.

Bei dieser Veranstaltung geben namhafte Referenten Einblicke in die Themenbereiche Verkehrsrecht, Unfall, Unfallrekonstruktion, Medizin, Polizeiarbeit und Verkehrstechnik.

Die Einladung zu der Veranstaltung richtet sich an Personenkreise, die mit der Untersuchung und Beurteilung von Verkehrsunfällen befasst sind.

Dipl.-Ing. Thomas Käfer, M.Sc. ist neben Prof. Eckstein (RWTH Aachen), Prof. Steffan (Uni Graz), Roland Bladt (Verkehrsmesstechnik), Dr. Quarch - Ri LG Aachen, Herr Krämer - ACE, Dr. Walter (Helmholtzinstitut für biomedizinische Technik) u.a. einer der Referenten und berichtet über das Themenfeld der Digitalen KFZ-Forensik.

weitere Infos: https://www.kaeferlive.de/index.php/events/aachener-interdisziplin%C3%A4res-verkehrssymposium

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Update: Verliert Tesla die Typenzulassung durch das Software-Update für Automatisiertes Fahren?

Update: Verliert Tesla die Typenzulassung durch das Software-Update für Automatisiertes Fahren?

Verliert Tesla die Typenzulassung durch das Software-Update für Automatisiertes Fahren?

Über das Software-Update für Tesla Fahrzeuge, mit dem automatisierte Fahrassistenz-Funktionen nachträglich freigeschaltet werden können und deren gefahren habe ich bereits in meinem Blog-Beitrag vom 11.11.2015 referiert.

Hat eigentlich jemand schon darüber nachgedacht, ob so ein Tesla-Fahrzeug nun überhaupt eine gültige Typenzulassung besitzt? Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) setzt vor die erstmalige Inbetriebnahme eines neuen Kfz dessen Typ-Prüfung und -Zulassung. Jetzt sind durch ein Software-Update nachträglich Funktionen hinzugekommen, die das Fahrzeug für den teilautomatisierten Betrieb ertüchtigen. Und wie man gesehen hat, sind diese offenbar noch nicht so ausgereift, dass sie ohne ein weiteres Software-Update auskommen werden. Wer hat denn nun die Fahrassistenzsysteme und diese Software hinsichtlich funktionaler Sicherheit (von IT-Sicherheit reden wir jetzt noch gar nicht) überprüft und formal freigegeben? Wenn ich an meinem Auto neue Leichtmetallfelgen aufziehe, brauche ich eine ABE oder eine individuelle Prüfung. Bei einem massiven funktionalen Eingriff in die Fahrzeugsteuerung kann das ja nicht anders sein, oder?

Update von Anfang Januar 2016: Tesla rudert zurück. Nachdem einige Fahrer offenbar noch nicht reif genug sind, die neuen Assistenzfunktionen verantwortungsvoll einzusetzen und Videos posten, wie sie während der Fahrt auf der Rückbank herumturnen, hat Tesla angekündigt, im nächsten Update die Funktion und den Geschiwindigkeitsbereich für das automatisierte Fahren wieder einzuschränken. Vielleicht war aber die Technik noch nicht reif...

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Meinung: Tesla liefert Software-Update für automatisiertes Fahren aus - und hier hört der Spaß sofort schon wieder auf.

Meinung: Tesla liefert Software-Update für automatisiertes Fahren aus - und hier hört der Spaß sofort schon wieder auf.

Meinung: Tesla liefert Software-Update für automatisiertes Fahren aus - und hier hört der Spaß sofort schon wieder auf.

Tesla hat im Oktober 2015 Funktionen für das automatisierte Fahren per Software-Update und den Einwurf kleiner Münzen im Gegenwert von 2.700 bis 3.300 € (je nach Quelle bzw. Kaufzeitpunkt) freigeschaltet. Das zeigt, wie man Features und Updates over-the-air in moderne Fahrzeuge bringt. Soweit so gut.

Es hat nicht lange gedauert, bis das erste Video aufgetaucht ist, dass zeigt, dass dieses System alles andere als sicher ist und praktisch (rechtlich) nur eingesetzt werden kann, wenn der Fahrer die ganze Zeit (!) die Hände am Lenkrad und die Kontrolle über die Fahraufgabe behält. Das führt den ganzen Aufwand ohnehin schon ins Absurde, aber dass das System selbsttätig in den Gegenverkehr steuert, ist nicht lustig (siehe Video https://www.youtube.com/watch?v=MrwxEX8qOxA).

Und ja, jetzt mag der geneigte Tesla-Fan an dem Wahrheitsgehalt und der Seriosität eines solchen Videos zweifeln - geschenkt. Die Frage wird sein, wer - wenn demnächst tatsächlich ein Unfall mit einem automatisiert fahrenden Tesla (oder anderem Fahrzeug) passiert ist - den Unfall ausgelöst bzw. verursacht hat. Rechtlich ist die Sache in Deutschland und vielen anderen Nationen derzeit klar: Der Fahrer ist - vereinfacht ausgedrückt - strafrechtlich (immer) schuld. Die zivilrechtlichen Folgen kann man über Versicherungen auffangen, aber wenn die Behauptung im Raum steht, dass das Auto den Fehler verursacht hat, werden die Geschädigten (incl. dem Fahrer) eine faire Chance haben wollen, dies auch nachweisen zu können. Hierzu braucht man Datenschreiber für autonomes Fahren (landläufig Unfalldatenschreiber genannt), die von einem unabhängigen Sachverständigen ohne Mithilfe des Herstellers ausgelesen werden können (denn dieser ist in einem solchen Verfahren Partei oder Beschuldigter). Das zieht dann direkt eine Reihe von Fragen hinsichtlich Datenschutz, Privacy und Rechtsfolgen nach sich (nemo tenetur-Grundsatz) und ist derzeit weder in solchen Fahrzeugen implementiert noch per Design oder Rechtsverordnung überhaupt auf den Weg gebracht. Und dass eine solche Fehlfunktion auch über einen Hacker-Angriff ausgelöst werden könnte, braucht nach den zahlreichen Veröffentlichungen zu diesem Thema Mitte dieses Jahres wohl nicht mehr ernsthaft diskutiert werden. Auch hier würde ein Log bzw. ein Datenschreiber bei der Aufklärung und Detektion wichtige Hilfe leisten (und nebenbei könnte man nachweisen, ob das Video oben echt ist oder nicht). Insofern sind die News mal wieder Wasser auf meine Mühlen und bestätigt die Thesen meiner Forschungsarbeit Car-Forensics.

Den Tesla-Fahrern bleibt zu wünschen, dass sie zu nächtlicher Stunde bald neue Updates bekommen, die die Fehler beheben - so, wie es uns die Software-Industrie seit Jahren mehr oder weniger erfolglos - Verzeihung - erfolgreich zeigt. Die Ware reift beim Kunden - nicht nur bei Bananen - und, falls der Kunde es überlebt. Vertrauen erzeugt man anders.

Mein Vorschlag: Noch eine Entwicklungsschleife einlegen und zunächst die vielen ungelösten rechtlichen, funktionalen und sicherheitstechnischen Probleme (Safety/Security) lösen und in Bezug auf Safety-Critical Systeme wirklich ausgereifte Fahrzeuge auf den Markt bringen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die schöne neue Idee rund um das vernetzte und autonome Fahrzeug ganz schnell den Bach runter geht.

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Forschungsbericht Car-Forensics im Buchhandel erhältlich

Forschungsbericht Car-Forensics im Buchhandel erhältlich

Der 248-seitige Forschungsbericht Car-Forensics ist ab sofort im Buchhandel, bei BOD unter der ISBN 9783738635393 als EBook/PDF oder Hardcover erhältlich.

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Veranstaltung IT Security Breakfast am 06.11.2015 mit Car-Forensics-Vortrag

Veranstaltung IT Security Breakfast am 06.11.2015 mit Car-Forensics-Vortrag

Am 06.11.2015 fand in Bonn das Event "IT Security Breakfast" statt.

Ablauf:

09:00 - 09:30 Uhr: Teilnehmer treffen ein. Frühstück & Netzwerken
09:30 Uhr: Begrüßung durch Organisatoren & Vorstellung des Referenten
09:30 - 10:30 Uhr: Vortrag Car-Forensics
10:30 - 11:00 Uhr: Diskussion & Netzwerken

Die Veranstaltung endet je nach Diskussionslänge zwischen 11:00 und 12:00 Uhr.

Anmeldung und weitere Infos:

Collegium Leoninum, Kapitelsaal
Noeggerathstraße 34
53111 Bonn

IT Connection
https://www.xing.com/events/it-breakfast-bonn-car-forensics-digitale-kfz-forensik-1563805

Kölner IT Stammtisch
https://www.xing.com/events/it-breakfast-bonn-car-forensics-digitale-kfz-forensik-1563890

IT Forum
https://www.xing.com/events/it-breakfast-bonn-car-forensics-digitale-kfz-forensik-1563859

AG ITS
https://www.xing.com/events/it-breakfast-bonn-car-forensics-digitale-kfz-forensik-1563860

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31. VDI/VW-Gemeinschaftstagung

31. VDI/VW-Gemeinschaftstagung

Auf der 31. VDI/VW-Gemeinschaftstagung wurde diesmal das Thema "Automotive Security" intensiver beleuchtet. Das ist sehr zu begrüßen, denn bisher hat die Automobilindustrie praktisch nur auf die ebenso wichtige Road- und Functional-Safety geschaut. Aber wie die jüngeren Enthüllungen und auch eigenen Forschungsergebnisse ja gezeigt haben, wird mangelnde IT-Sicherheit zum echten Spielverderber und beinflusst dann auch die Fahrzeug-Safety. Gute Ansätze also, interessante Vorträge und angeregte Diskussionen in Wolfsburg auch mit einem kleinen Beitrag von uns (Poster und Veröffentlichung im Tagungsband). Besonders hat mich die Erwähnung unseres BMW-Hacks gefreut. Tja: Des einen Freud ist des anderen Leid...

Sehr nett war übrigens die Abendveranstaltung im Wolfsburger Phaeno. Lern-Spielzeug für große und kleine Kinder...

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Master of Science

Master of Science

So jetzt ist es amtlich: Heute kam die Urkunde zum Master of Science... Muss gleich mal einen schicken Rahmen kaufen gehen... Like.

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Wir können es nicht lassen: Komplette Kommunikation Smartphone-Backend enttarnt.

Wir können es nicht lassen: Komplette Kommunikation Smartphone-Backend enttarnt.

Eigentlich habe ich meine Forschungsarbeit Car-Forensics im Rahmen meines Master-Studiums ja längst abgeschlossen. „Eigentlich“ ist ein Füllwort. Denn tatsächlich konnten wir es nicht lassen und haben uns mit unseren neuen Spielzeugen mal die Kommunikation einer Automotive-App mit deren Backend näher angeschaut. Jetzt wissen wir, wie sie im Detail funktioniert, wie man sie erfolgreich angreifen kann und man die eine oder andere Restriktion umgehen kann. Das neue Premium-Auto für "lau" rückt in greifbare Nähe. Auto nur im Umkreis 1,5 km ortbar? Wer es glaubt... Nächste Woche basteln wir uns mal ein nettes Progrämmchen, welches unser Auto innerhalb von ein paar Stunden im ganzen Bundesgebiet findet. Eine reine Fleißaufgabe. Wetten dass, man damit untreue Ehepartner ganz leicht auffliegen lassen kann? Ich sehe da einen neuen Markt ;-). Oder vielleicht ist das auch für Polizei und Geheimdienste interessant? Ruft doch mal bei uns an – derzeit gibt es Einführungsrabatte...


Aber im Ernst: Warum das alles funktioniert? Man könnte ja mal jemanden fragen, der sich damit auskennt... Vielleicht spricht mich ja mal jemand auf dem VDI-Kongress am 23.10 und 24.10.15 in Wolfsburg an. Ich bin da und eigentlich bespricht man so etwas ja nicht in Facebook & Co. Eigentlich...

Schönes Wochenende und machen Sie sich um Ihr Auto keine Sorgen. Wir kümmern uns gut um das Schätzchen...

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Das IT-Sicherheitsgesetz und seine Auswirkungen

Das IT-Sicherheitsgesetz und seine Auswirkungen

Das IT-Sicherheitsgesetz und seine Auswirkungen

Im Juli 2015 das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Dies hat nicht nur Auswirkungen (u.a. Meldepflicht bei IT-sicherheitskritischen Vorfällen) für Betreiber kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen, sondern auch für Betreiber von On-Line-Shops, Hosting-Angeboten und Web-Sites. Alle Unternehmen, auf die die vorgenannten Kriterien zutreffen, haben nach dem ebenfalls neu definierten § 13 TMG "durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass kein unerlaubter Zugriff auf die für die Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist". Hierzu sind u.a. Methoden zur Verschlüsselung nach dem Stand der Technik einzusetzen.

Auch wenn Bußgelder bei Verstößen gegen diese Regelungen erst zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung verhängt werden können, ist zu begrüßen, dass offensichtliche Nachlässigkeiten beim Umgang mit Kundendaten, Passwörter usw. nun auch geahndet werden können.

Fast-Facts: IT-Sicherheitsgesetz (BRD)

  • Einhaltung von Mindeststandards im Bereich IT-Security für Betreiber kritischer Infrastrukturen
  • Meldepflicht für sicherheitskritische Vorfälle z.B. bei Telekommunikations- und Versorgungsunternehmen an das BSI (Kreis der meldepflichtigen Unternehmen wird zukünftig noch ausgebaut)
  • Freiwillige Vorratsdatenspeicherung zur Abwehr von Störungen (3 Tage bis zu einem halben Jahr)
  • Ca. 2.000 bis 18.000 Unternehmen betroffen (u.a. Zulieferer und Dienstleister: Beispiel SmartMeter)
  • Betreiber von Online-Shops und Anbieter von Hosting-Produkten und Web-Servern fallen unter die Regelungen (Ausrüstung Stand der aktuellen Technik)

Weiterführende Links:

https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/BSI/IT-SiGesetz/faq_node.html

https://www.aachen.ihk.de/recht/Nachrichten/IT-Sicherheitsgesetz/2723012

Wenn Sie jemanden suchen, der sich mit der Absicherung und der Prüfung von IT-Infrastrukturen (incl. Automotive und Industrie 4.0) auskennt, kontaktieren Sie uns:

KäferLive – Dipl.-Ing. Thomas Käfer, M.Sc. – Elchenrather Weide 20 – D-52146 Würselen – Tel. 02405/479490 – E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  - www.KaeferLive.de

 

 

 
 

 

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Berufsporträt Digitaler Forensiker in den VDI Nachrichten

Berufsporträt Digitaler Forensiker in den VDI Nachrichten

So, jetzt habe ich es auch in die VDI-Nachrichten geschafft. In der Ausgabe vom 9.10.2015 beschreibt Peter Ilg das Berufsbild des Digitalen Forensikers. Sehr schön, wobei die Berichterstattung schon nicht mehr ganz aktuell ist, denn schließlich habe ich zwischenzeitlich auch den Master-Titel erlangt und das Studium an der Hochschule Albstadt Sigmaringen komplett abgeschlossen. Drei anstrengende Jahre mit einem Notenschnitt von 1,4. Gefällt mir :-)

Zum Artikel: http://www.vdi-nachrichten.com/Management-Karriere/Digitale-Spurensucher

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