Käferlive Blog

No news are bad news! In diesem Sinne berichtet das Team von KaeferLive im Blog regelmäßig über Neuerungen, Interessantes und wichtige Nachrichten aus der IT-Szene. Stay tuned!

Backup first!

Backup first!

Aus eigener leidvoller und aktueller Erfahrung kann ich nur raten: Backups machen!

Aus der Idee „mal schnell die Website aktualisieren“ wurde ein Mega-Desaster. Zunächst verschwand nur ein Menü. Dann noch eins. Und dann war auf einmal die ganze Website zerschossen. Guter Rat teuer!

Okay. Irgendwann kommt man an den Punkt, dass ein Weitersuchen nach der Ursache keinen Quick-Win bringt. Also einfach ein Backup einspielen. Upps, wie war das noch? Das Backup für das man gerade keine Zeit hat, ist das, welches man am dringendsten braucht. Und so war es dann auch bei mir. Ein vollständiges aktuelles Backup hatte ich vor den Änderungen nicht gemacht. Zum Glück gab es da noch ein paar Fall-Back-Szenarien. U.a. beim Provider lagen noch automatische Sicherungen vom Vortag (die ich erst einmal nicht auf dem Schirm gehabt hatte). Und dann stolperte ich sogar noch über eine interne Backup-Funktion, die mir immerhin ein einen Monat altes Backup offerierte. Glück gehabt. Und obendrein fand ich dann auch die Ursache des eigentlichen Fehlers. ein veraltetes Plug-In, welches nicht in den automatischen Updates enthalten war und mir die Menüleiste zerschossen hatte. Also alles wieder gut. Sorgfältige Analyse und ein wenig Fachkompetenz haben mich dann gerettet. Und das Backup.

Wann haben Sie Ihr Backup zum letzten Mal gemacht und kontrolliert?

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Neuer Online Shop von Plum's Kaffee online

Neuer Online Shop von Plum's Kaffee online

Deutschlands älteste Kaffeerösterei hat einen neuen Online-Shop. Dank KaeferLive.

Die Abkündigung von PHP 5.X hat es ausgelöst und gemeinsam mit dem Team von Plum's Kaffee haben wir aus der Not eine Tugend gemacht und nicht nur die technische Basis erneuert, sondern gleich auch noch den Shop gestalterisch und inhaltlich auf den neuesten Stand gebracht. Und das Sahnehäubchen on top: Die Administration ist einfacher und die Kosten für die Pfege des Shops sind deutlich gesunken. Win-Win.

Ab was erzählen wir? Machen Sie sich selbst ein Bild und probieren Sie eine Tasse exzellenten Kaffee!

https://www.plumskaffee.de

 

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Goodbye Deutschland

Goodbye Deutschland

Time to say "Goodbye". Aktuell für die einstmals weltweit größte und bedeutendste Computermesse CeBIT. Diese wird nach einem offenbar katastrophalen Ergebnis in 2018 nun ganz eingestellt (Rückgang der Besucherzahlen von ca. 200.000 Besucher p.a. in den Jahren 2014-2017 auf 120.000 in 2018). Was aber auch eine saublöde Management-Entscheidung, die Messe von ihrem angestammten Platz im März auf den Juni zu verlegen. Wie habe ich im Sommer getitelt? "Stell Dir vor, es ist CeBIT und keiner hat es gemerkt." Klar gab es rückläufige Besucherzahlen. Die Digitalisierung ist auch bei den Messen angekommen und manche Information bekomme ich schneller, besser und billiger im Internet als im persönlichen Besuch einer Messe. Aber das Familientreffen in Hannover wird der Branche fehlen. Und ein wichtiges Signal geht von dem Verzicht auf die einzige weltweit relevanten IT-Messe auf deutschem Boden aus: Wir verlieren den Anschluss und landen in der digitalen Bedeutungslosigkeit. Hauptsache, wir klicken auf jeder Website diese dämlichen Cookie-Hinweise ab! Wo wollen wir unsere Ideen für die digitale Zukunft präsentieren, wenn nicht in Hannover auf der CeBIT? Aber RIP! CeBIT, Du liegst in bester Gesellschaft direkt neben dem Breitbandausbau ("Wir brauchen kein 5G an jeder Milchkanne..." Sechs. Setzen Bildungsministerin.) und der Sau "Digitalisierung", die von vielen Unwissenden durchs Dorf zu Tode getrieben worden ist (Laber, laber, laber, aber wie der Blinde von der Farbe reden).

Wie wäre es, mal Leute zu fragen, die sich damit auskennen? Ok, Gelbe Seiten sind auch Old-School, aber es gibt ja zum Glück die amerikanische Suchmaschine Google…

Mann, bin ich sauer.

 

 

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Digital Signage: Wie gelingt der Brückenschlag zwischen Ladenlokal und Online-Shop?

Digital Signage: Wie gelingt der Brückenschlag zwischen Ladenlokal und Online-Shop?
Wie gelingt der Brückenschlag zwischen Ladenlokal und Online-Shop?
 
Das Internet hat viele Vorzüge und ist aus unserer heutigen Welt nicht mehr wegzudenken. "Information at your fingertipps" ist nur ein Synonym für das Verhalten der Konsumenten. Mit ein paar Klicks erhält man Infos, Bilder und Videos zu einem Produkt, mit ein paar Eingaben mehr ist es gekauft und wird ein paar Tage später vom Paketdienst nach Hause geliefert.
 
... wir hätten da eine Lösung ...
 
In einer hochwertigen Vitrine stellen Sie Ihre wertvollen und erklärungsbedürftigen Produkte aus. Mittels homogener LED-Beleuchtung werden Ihre Produkte ins rechte Licht gesetzt. Aber jetzt der Clou: Die Frontscheibe ist ein berührungsempfindliches fast 100% durchsichtiges Touchdisplay, über das Sie passend zu Ihren Produkten Videos abspielen oder beliebigen redaktionell aufbereiteten Content anzeigen lassen können.
 
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Kommt nach der Datenschutz-Grundverordnung bald auch eine Datensicherheits-Grundverordnung?

Kommt nach der Datenschutz-Grundverordnung bald auch eine Datensicherheits-Grundverordnung?

Kommt nach der Datenschutz-Grundverordnung bald auch eine Datensicherheits-Grundverordnung?

Am 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft und verpflichtet alle Akteure, die Dienstleistungen und Waren in der Europäischen Union anbieten und letztlich personenbezogene Daten erheben, speichern und/oder verarbeiten zu einem sorgsamen Umgang mit selbigen. Und das gilt damit erstmalig auch für Institutionen, die außerhalb der EU ansässig sind, aber in der EU tätig werden. Und wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen saftige Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des Gesamtumsatzes eines Jahres des kompletten Konzerns, je nachdem was höher ausfällt.

Und was wird geschützt? Personenbezogene Daten natürlicher lebender Personen, also z.B. Adressen, Geburtsdaten bis hin zu besonders schützenswerten Gesundheitsdaten oder Informationen über Rasse, Religion, politischer Einstellung usw..

Schön. War längst überfällig und eigentlich selbstverständlich. In Deutschland haben wir uns darum dank BDSG schon seit Jahrzehnten kümmern müssen. Jetzt trifft es auch die Mitbewerber im Ausland.

Aber ist Datenschutz wirklich so wichtig oder gibt es vielleicht etwas, das noch viel wichtiger ist?

Richtig. Wie sieht es denn mit dem Recht auf Datensicherheit aus? Viele leiten aus dem Begriff „Datenschutz“ einen allumfassenden Schutz ihrer Daten ab. Schön wär’s.

In den Datenschutznormen ist zwar auch die Einhaltung von grundlegenden IT-Sicherheitsregeln vorgeschrieben, aber in dem Moment, wo keine personenbezogenen Daten direkt betroffen sind, ist die Missachtung von IT-Sicherheit in Produkten und Dienstleistungen praktisch vollkommen sanktioniert.

Unser nationales IT-Sicherheitsgesetz suggeriert, dass IT-Sicherheit per Gesetz geregelt wäre, aber das betrifft nur kritische Infrastrukturen (wie beispielsweise etwa Strom- und Wasserversorger) und eben nicht das 08/15 IT-Produkt oder Programm für Lieschen Müller.

Wenn dann Daten auf einmal weg sind oder IT-Systeme kompromittiert worden sind, ist das Geheule groß. Jemanden dafür haftbar zu machen, ist in der Praxis äußerst schwierig. Und auch wenn man (noch ohne Schaden) eine IT-Sicherheitslücke entdeckt (die es zuhauf gibt), bleibt das für den Verursacher / Anbieter ebenfalls meist folgenlos. Selbst wenn er die Lücke nicht schließt, bekommt man ihn nicht so einfach zu fassen.

Wäre es angesichts zunehmender Digitalisierung und Durchdringung der IT in allen Lebensbereichen nicht dringend notwendig, auch die Implementierung von IT-Sicherheit nach einem aktuellen Stand der Technik in jedem Produkt zu fordern und dessen Fehlen bzw. Mangelhaftigkeit zu pönalisieren? Was ist, wenn die Produktion eines Unternehmens aufgrund eines eigentlich abwehrbaren IT-Vorfalls ausfällt? Was ist, wenn ein voll-automatisiert fahrendes vernetzets Fahrzeug mit 130 km/h gegen die Wand fährt, weil es eine Sicherheitslücke gab, die ein Hacker zum Spaß ausgenutzt hat? Was ist, wenn das Haus abbrennt, weil der internetfähige Toaster durch Schadcode überlastet wurde?

Einen Teil davon kann man über Versicherungen abfedern. Aber es bleiben erhebliche Risiken für Vermögen, Leib und Leben, denn wir reden nicht mehr allein von Daten oder Geld, die weg sind. Im Internet der Dinge reden wir von echten Bedrohungen durch mangelhafte IT-Sicherheit.

Bei aller digitaler Aufbruchsstimmung lohnt es sich daher, auch über IT-Sicherheit zur Not über eine Verordnung und einen gesetzlichen Anspruch nachzudenken. Alles andere wäre fahrlässig und kurzsichtig.

Und für die Gerichte wäre es durchaus sinnvoll, wenn mangelhafte oder fehlende IT-Sicherheit als Produktmangel definiert würde. Das würde den Druck auf die Anbieter erhöhen, ihren Job in Punkto IT-Sicherheit besser zu machen, als das jetzt der Fall ist. Denn eine mal schnell hin gerotzte App mit Sicherheitslücken ist weder digitale Transformation noch ein Leuchtturmprojekt, sondern eine Sackgasse.

Viele Entwickler und Anbieter empfinden IT-Sicherheit als hinderlich und kostspielig. Der Verzicht darauf wird noch kostspieliger und letztlich erhöht die Berücksichtigung von IT-Sicherheit bereits beim Produktdesign auch die Produktqualität.

Jetzt müsste nur jemand den Gedanken mal aufgreifen und weiter diskutieren…

P.S. Und bis es eine Verordnung gibt, könnten wir ja schon einmal anfangen, freiwillig konsequent IT-Sicherheit in unsere Produkte und Dienstleistungen einzubauen.

 

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Car-Forensics beim ScienceLink: Networking 4.0 "Datensicherheit bei autonomem Fahren" am 19.03.2018 in Aachen

Car-Forensics beim ScienceLink: Networking 4.0 "Datensicherheit bei autonomem Fahren" am 19.03.2018 in Aachen

ScienceLink: Networking 4.0 "Datensicherheit bei autonomem Fahren"

Eine Herausforderung für die moderne Mobilität

Am 19. März ist es wieder soweit: „Networking 4.0 – Vorsprung durch Kooperation!“, die etwas andere Netzwerk-Veranstaltung des Projekts ScienceLink geht in die nächste Runde. Unter dem Fokus "Datensicherheit bei autonomem Fahren – Herausforderung für moderne Mobilität“ steht auch an diesem Abend wieder der Anwendungsbezug der vorgestellten Themen im Vordergrund.

Wir möchten Ihnen zeigen, wie weit die moderne Mobilität von Daten abhängt und wie diese geschützt werden. Sechs Unternehmen und Institute haben an diesem Abend Zeit, Sie von ihrem Dienstleistungs- und Kooperationsangebot zu überzeugen. Ist etwas Passendes für Sie und Ihr Unternehmen dabei, haben Sie danach die Gelegenheit persönlich mit den Vortragenden in Kontakt zu treten und sich über mögliche Ideen und Projekte auszutauschen.

Lernen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Zusammenarbeit kennen und entdecken Sie bestehende Angebote, die Ihr Unternehmen im Wettbewerb unterstützen können:

Montag, 19.03.2018, 17-19 Uhr, im Mercure Hotel Aachen Europaplatz, Joseph-von-Goerres-Strasse 21, 52068 Aachen

Abseits der reinen Theorie stehen Ihnen an diesem Abend Vertreter von Hochschulen und Unternehmen Rede und Antwort. In Form von kurzen „Pitches“ präsentieren die Anwesenden sich, ihren Forschungsbereich und ihr Angebot, bevor es in Networking-Atmosphäre in den direkten Dialog geht. Hier besteht die Möglichkeit sich persönlich über mögliche Kooperationspotenziale, Projektideen und Forschungsthemen auszutauschen.

Wir freuen uns auf spannende Einblicke von

  • Dr.-Ing. Adrian Zlocki, Forschungsgesellschaft Kraftfahrwesen mbH
  • Prof. Dr. Marko Schuba, Datennetze, IT-Sicherheit und IT-Forensik der FH Aachen
  • Dipl.-Ing. Thomas Käfer, M.Sc., Käfer IT Systeme e.K.
  • Thorsten Grötker, Utimaco GmbH

Nutzen Sie die Möglichkeit der direkten und persönlichen Kontaktaufnahme, erfahren Sie mehr
über die Kooperationsmöglichkeiten mit den Vortragenden und finden Sie den richtigen Partner
für Ihr Unternehmen. Das detaillierte Programm wird noch zur Verfügung gestellt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen kooperativen Austausch.

Anmeldungen zur kostenfreien Veranstaltung sind per E-Mail an  möglich.

 

Details: http://www.agit.de/de/veranstaltungen/details/news/news/detail/sciencelink-networking-40-datensicherheit-bei-autonomem-fahren.html

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Digitalisierung – oder: die Sau 4.0, die durchs Dorf getrieben wird.

Digitalisierung – oder: die Sau 4.0, die durchs Dorf getrieben wird.

Digitalisierung – oder: die Sau 4.0, die durchs Dorf getrieben wird.

Ich wurde von der Redaktion der Wirtschaftlichen Nachrichten der IHK Aachen gebeten, meine Meinung und Einschätzung zum Thema "Digitaliserung" abzugeben. Dabei sollte ich die Contra-Position übernehmen und die Risiken und Flasstricke kritisch herausarbeiten. Das passte zu meiner Grundeinstellung und so ergab sich ein "Battle" mit Stefan Fritz (Synaix/Cancom), der die Pro-Position einnahm. Wobei... ein Battle war es eigentlich nicht, denn unsere Positionen liegen so weit nun auch wieder nicht auseinander.

Aber lesen Sie selbst in der März Ausgabe der Wirtschaftlichen Nachrichten:

https://www.aachen.ihk.de/blob/acihk24/servicemarken/downloads/4001118/fc93e7578eb9447338eaec9332bb2ab6/wn_03_2018-data.pdf

Meine Position dazu:

Ehrlich gesagt kann ich die Diskussion um die Digitalisierung bald nicht mehr hören. Da reden so viele sprichwörtlich wie der Blinde von der Farbe und manchmal ist noch nicht mal klar, auf welcher Flughöhe man bei der Betrachtung des Themas ist. Wenn Politiker vom Breitbandausbau reden und damit die Digitalisierung meinen, ist das allenfalls eine Grundvoraussetzung. Manche sehen aber auch die IT selber als Werkzeug. Andere verstehen darunter digitale Geschäftsmodelle.


Ich habe lange gebraucht, um zu verstehen, was mit dem Hype gemeint ist. Faktisch heißt es, irgendwas mit Computern zu machen, was man vorher manuell erledigt hat. Also im Endeffekt das, was die meisten IT-Fachleute schon seit 20-30 Jahren machen – ich eingeschlossen. Das Neue daran ist, dass nun auch die Digital Immigrants das Thema für sich entdeckt haben. Gleichzeitig wird in allen Bereichen so viel Druck aufgebaut, dass jeder das Gefühl bekommt, etwas zu verpassen bzw. spät dran zu sein. Digitalisierung ist kein Zeitpunkt, sondern ein Prozess, der entwickelt und gut überlegt sein will.


Manche wähnen sich schon weit vorn, wenn sie eine App haben, die jetzt etwas mit fraglichem Nutzen aufs Handy bringt, was man vorher noch Face-to-Face geklärt hat. Da wird oft eine halbgare Funktionalität für kleines Geld vom Start-Up codiert und als leuchtendes Beispiel für die Digitalisierung von Geschäftsmodellen gepriesen. Wie viele Super-Ideen, wie den Wetterbericht auf den Morgentoast zu brennen, sind auch nach 2-3 Jahren am Markt oder haben gar Geld eingebracht?


Wenn man als IT-Sicherheitsexperte so ein Vorzeigeprojekt durchleuchtet, sieht es mit dem Thema IT-Sicherheit, Datenschutz oder generell der Code-Qualität oft bescheiden aus. Das betrifft den kleinen Online-Shop genauso wie Autokonzerne, Mittelständler und namhafte Organisationen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass handwerkliche Laien am Werk waren, der Kostendruck zu groß war oder schlichtweg IT-Security und Privacy als hinderlich empfunden werden. Also weg damit!?


Auf der CeBIT 2015 wurde ein Start-Up mit einem Innovationspreis für die Entwicklung einer Forstwirtschafts-App ausgezeichnet und beklatscht. Die Vermessung von geschlagenem Holz im Wald kann jetzt statt mit einer manuellen Aufnahme durch einen Waldarbeiter in einer Stunde mit einer App in 5 Minuten erledigt werden. Hoffentlich hat der Waldarbeiter noch genug andere Dinge zu tun, wenn man ihn als Opfer der Digitalisierung nicht zum App-Programmierer umschulen kann. Das wird also Arbeitsplätze kosten, was okay ist, denn wir steuern ohnehin auf einen Fachkräftemangel zu. Dumm, dass ausgerechnet die hochqualifizierten Jobs gerade nicht durch Apps ersetzt werden können.


Veränderung ist Leben. Also ist auch die Digitalisierung nichts Schlechtes. Aussitzen wäre eine blöde Idee, denn das kann fast jedem etablierten Unternehmen den Kopf kosten. Aber jetzt Hals über Kopf zu versuchen, noch auf den angeblich davon eilenden Zug zu springen, kann nur schief gehen. Sorgfalt und ein tragfähiges Konzept sind die Basis für die Überführung von Prozessen mit einem hohen manuellen Anteil in automatisierte IT-Lösungen.


Dem gegenüber stehen die mehr als rasanten Zuwächse sowohl hinsichtlich der Rechenleistung als auch der Speicher- und Übertragungskapazitäten. Ein moderner PKW hat rund 100 Mio. Zeilen Code – vergleichbar mit der Komplexität der DNA einer Feldmaus. Wofür die Natur hunderttausende Jahre benötigt hat, versuchen wir nun innerhalb von wenigen Jahren zu überblicken und zu beherrschen. Irgendwann sind wir Menschen dann der limitierende Faktor. Ging es bei einem Incident bisher nur um Daten und Geld, geht es bei 1,5 to bewegter Masse mit 130 km/h vollautomatisiert vom Computer gesteuert auch um Menschenleben. Und wenn wir kein Verbrennerauto mehr besitzen, sondern von einer free-floating Car-Sharing-Flotte mit E-Antrieb umhergegondelt werden, dann könnten wir am Ast gesägt haben, auf dem wir alle sitzen.


Das Tempo der Entwicklung in der IT können wir oft jetzt schon nicht mehr mitgehen und aus Mut zur Lücke wird bald gefährliches Halbwissen. Schlecht, wenn die Maschinen das dann dank KI erkennen und uns aus der Gleichung ausbauen...


Als ich in der Oberstufe etwas mit Computern machte, galt ich als Freak. Heute ist man ein Freak, wenn man in dem Alter nichts mit IT macht – respektive kein Smartphone hat. Der feine Unterschied: Wir haben die Materie damals durchdrungen, denn es gab keine Apps, die man mal einfach aus dem Internet heruntergeladen hat, sondern wir mussten uns selber Programme schreiben. Das ist mehr als ein Smartphone bedienen zu können.


Ich würde mir mehr Sorgfalt, Qualität, echten Mehrwert und Nutzen statt des einen oder anderen Schnellschusses wünschen. Am Ende kommt vielleicht die Erkenntnis, mal etwas nicht mit IT umzusetzen. Das verhindert nicht, dass es der ein andere doch macht. Also doch lachend in die Kreissäge und wenigstens am Untergang noch mitverdienen? Ein klassisches Dilemma.

About:
Dipl.-Ing. Thomas Käfer, M.Sc. ist u.a. mit seinem IT-Systemhaus Käfer IT Systeme e.K. seit 1990 selbstständig in der IT tätig. Neben dem Fokus auf IT-Projekte und -Lösungen beschäftigt er sich als ö.b.u.v. Sachverständiger mit Fragen der IT-Sicherheit, dem Datenschutz und dem Gebiet der Digitalen Forensik.

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Unterstützung beim Betrieblichen Datenschutz und EU-Datenschutzgrundverordnung

Unterstützung beim Betrieblichen Datenschutz und EU-Datenschutzgrundverordnung

Betrieblicher Datenschutz und EU-Datenschutzgrundverordnung

hier: Dienstleistung als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Ab dem 18.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO), die das bisherige BDSG ablösen wird. Zusätzlich zum bisherigen BDSG wird dann voraussichtlich auch das neue BDSG in Kraft treten, welches die Öffnungsklauseln der EU-Verordnung ausschöpft.

Kurz zusammengefasst wird der Datenschutz EU-weit harmonisiert und vor allem die Staaten, die den Datenschutz bisher nicht so reglementiert hatten wie die BRD, müssen nachziehen. Wir können uns aber auch nicht zurücklehnen, denn es gibt im Detail ein paar Neuerungen, die wir umsetzen müssen. Neu ist hier vor allem, dass die Bußgeldbestimmungen dramatisch verschärft wurden. Es sind nun Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4% des Vorjahresumsatzes der gesamten Organisation/Firmengruppe möglich, wenn gegen die DSGVO verstoßen wird. Zudem können Betroffene nun wahlweise die Verantwortliche Stelle oder den Auftragsverarbeiter in Bezug auf Schadenersatzzahlungen in Regress nehmen. Insbesondere die Vertragsgestaltung zur Auftragsverarbeitung bedarf eines besonderen Augenmerks.

Bis zum Inkraftreten der Verordnung sind nur noch wenige Montae Zeit und wenn Sie sich noch nicht mit dem Thema oder gar grundsätzlich mit dem Datenschutz beschäftigt haben, wird es höchste Zeit zu handeln.

Wenn Sie hierzu externe Unterstützung benötigen, so kontaktieren Sie mich so schnell wie möglich!

Ihr Thomas Käfer

 

Bisher gilt (und vieles davon wird auch in der DSGVO gelten):

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Sie als Unternehmer zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten,

  • unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, wenn Sie als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung erheben, verarbeiten oder nutzen (Beispiele: Auskunfteien, Adressverlage, Markt- und Meinungsforschungsinstitute; Vorschrift: § 4f Abs. 1 S. 6 BDSG);
  • unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, wenn Sie als verantwortliche Stelle automatisierte Datenverarbeitungsvorgänge vornehmen, die eine Vorabkontrolle verlangen (z.B. Scoringverfahren, soweit sie selbst Entscheidungscharakter haben; Vorschrift: § 4f Abs.  1 S. 6 BDSG);
  • ansonsten, wenn Sie als verantwortliche Stelle mindestens zehn Arbeitnehmer wenigstens vorübergehend mit automatisierter Datenerhebung, -verarbeitung oder - nutzung beschäftigen (Vorschrift: § 4f Abs.  1 S. 4 BDSG); oder
  • als verantwortliche Stelle mindestens zwanzig Arbeitnehmer wenigstens vorübergehend mit nichtautomatisierter Datenerhebung, -verarbeitung oder - nutzung beschäftigen (Vorschrift: § 4f Abs. 1 S. 3 BDSG).

Der Datenschutzbeauftragte ist schriftlich zu bestellen.

Mit dem Werkzeug „Elektronische Datenverarbeitung" (kurz EDV) sind die Begriffe „Datenschutz" und „Datensicherheit" eng verzahnt und gewinnen gerade in Bezug auf personenbezogene und unternehmenswichtige Daten einen immer größeren Stellenwert. Viele Unternehmen und Institutionen sind ohne diese Daten in der heutigen, schnelllebigen und von riesigen Datenmengen geprägten Welt nicht mehr lebens- oder überlebensfähig.

Dem Schutz der erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten kommt daher aus verschiedenen Blickwinkeln eine immer größere Bedeutung zu. So stellt der gespeicherte Datenbestand oft das Rückgrat und die Basis des geschäftlichen Handels der eigenen Firma dar und ist aus eigenem Interesse in höchstem Maße schützenswert. Sei es zum einen, um das Tagesgeschäft aufrecht zu erhalten oder zum anderen, die Daten vor Fremdzugriff (Wettbewerbsvorteil) zu schützen.

Im Fall von personenbezogenen Daten kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Die Person, über die die Daten erhoben worden sind, hat ein berechtigtes Interesse daran, dass diese Informationen nicht in fremde Hände fallen und unberechtigterweise ausgewertet oder weiterverarbeitet werden. Hier stößt man auf das weitläufige und zuweilen heiß diskutierte Thema „Datenschutz".

In Bezug auf den Datenschutz gibt es für viele Firmen die gesetzlich verankerte Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (siehe oben). Der Datenschutzbeauftragte sorgt für die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten, der Sensibilisierung für die so genannte Datensparsamkeit (Sammeln nur wirklich benötigter Daten) und der Einhaltung der gesetzlichen und standesrechtlich relevanten Bestimmungen. Der Datenschutzbeauftragte muss dabei nicht aus der eigenen Praxis oder dem eigenen Unternehmen stammen, sondern kann als Dienstleistung z.B. über Standesorganisationen oder EDV-Sachverständige extern beauftragt werden. Ausgeschlossen von der Arbeit als Datenschutzbeauftragter ist der Firmenchef selbst sowie der mit der Wartung der EDV Anlage beauftragte Systemadministrator oder IT-Dienstleister (Vier-Augen-Prinzip).

Konkret biete ich folgende Leistungen an:

  • Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (Datengeheimnis § 5 BDSG)
  • Verpflichtung der Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes
  • Erstellung und Aktualisierung des „Verfahrensverzeichnisses für Jedermann"
  • Erstellung und Aktualisierung der „internen Verarbeitungsübersicht" (zukünftig mit dem vorherigen Punkt zusammengefassten, nicht öffentlichen "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten")
  • Durchführung von Vorab-Kontrollen
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
  • Überwachung der technisch-organisatorischen Maßnahmen
  • Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern zum Datenschutz
  • Kontrolle, insbesondere durch Prüfung der Erforderlichkeit einer Vorabkontrolle und Durchführung der Vorabkontrolle (§ 4d Abs.5 BDSG)
  • Hilfestellung am Arbeitsplatz
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 4 g Abs.1 Nr.1 BDSG)
  • Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse in der Betriebskommunikation
  • Auskunfts- und Registeraufgaben, insbesondere durch Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen  (Verwaltung der Verfahrensverzeichnisse für die Bereiche, die personenbezogene Daten verarbeiten)
  • Auskunft über etwaige Meldepflichten der verantwortlichen Stelle
  • Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe der Datenerhebung und -verarbeitung, insbesondere durch Erstellung und Pflege der Datenschutz-Dokumente (z.B. öffentliches Verfahrensverzeichnis, Verfahrensbeschreibung/ interne Verfahrensübersicht, Datenschutzkonzeption, notwendige Dokumentationen für automatisierte Abrufverfahren, Definition und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen bei der Auftragsdatenverarbeitung)
  • Unterstützung der Durchsetzung unternehmerischer Entscheidungen, insbesondere durch Prüfung auf Konformität mit datenschutzrechtlichen Vorschriften; ggf. Entwicklung von Alternativlösungen, die datenschutzrechtlich unbedenklich und betriebswirtschaftlich möglichst wenig aufwendig sind
  • öffentlichkeitswirksame Darstellung von Datenschutzmaßnahmen

Phasen der Betreuung durch den Datenschutzbeauftragten

  1. Analyse und Angebot – Festlegung des Betreuungsumfangs
    1. Erste Kontaktaufnahme mit Besuch im Unternehmen; Analyse des Aufwande bzw. Schutzbedarfes; Kostenfestlegung
  2. Grundlagenschulung und Information der Geschäftsführung und der Mitarbeiter
    1. Was bedeutet Datenschutz? Sensibilisierung für das Thema und Aufzeigen der konkreten Auswirkungen auf die eigene tägliche Arbeit
    2. Vorstellung des Datenschutzbeauftragten und seiner Aufgaben
    3. Abstimmen der weiteren Vorgehensweise (Audit, Schulung Teil 2)
  3. Datenschutz-Audit
    1. Das Unternehmen wird vor Ort bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen untersucht. Es handelt sich hierbei um eine organisatorische und technische Betrachtung.
  4. Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes
    1. Verpflichtung der Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes
    2. Erstellung des "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" (früher „Verfahrensverzeichnisses für Jedermann" und „Internen Verarbeitungsübersichten")
  5. Laufende Betreuung
    1. Bei neu einzuführenden IT-Systemen prüft er die datenschutzrechtliche Relevanz und erteilt Freigaben.
    2. Der externe Datenschutzbeauftragte ist Anlaufstelle bei Fragen von Betroffenen im Bereich Datenschutz.
    3. Er steht dem Kunden rund um Fragen des Datenschutzes zur Verfügung.
    4. Er  ist Anlaufstelle für Fragen des Arbeitnehmer-Datenschutzes.
    5. Er übernimmt den Kontakt zur Aufsichtsbehörde.
    6. Der externe Datenschutzbeauftragte besucht das Unternehmen regelmäßig und überprüft die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Maßnahmen.
    7. Einmal jährlich wird ein Datenschutzbericht erstellt, in dem die eingeleiteten Maßnahmen, Vorfälle, Anfragen usw. dokumentiert werden.

Ein Angebot für diese Dienstleistung erhalten Sie gern auf Anfrage.

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Was bedeutet eigentlich "Digtalisierung" und "Digitale Transformation"

Was bedeutet eigentlich "Digtalisierung" und "Digitale Transformation"

Ein Erklärungsversuch, was es bedeutet und was es nicht ist und warum viele den Begriff unterschiedlich interpretieren….
 
Zunächst einmal gibt es eine ganze Reihe von selbsternannten Fachleuten der Di-gitalisierung, die faktisch wie „die Blinden von der Farbe reden“ oder wie „die Schuster die schlechtesten Schuhe haben“. Ob der Autor dieses Dokuments Ahnung hat? Entscheiden Sie selbst.

Der Text bzw. die Animation darf als Ganzes unverändert gerne geteilt und weiter-verwendet werden. Eine Zitierung oder Verwendung ohne Angabe des Autors ist eine Urheberrechtsverletzung und wird strafrechtlich verfolgt.

Die Animation finden Sie hier: https://youtu.be/cDqx_An2CXo .

Den vollständigen Text finden Sie unter https://www.KaeferLive.de/images/Prospektmaterial/Digitalisierung.pdf .

 

P.S. Und wenn Sie anderer Meinung sind oder eine Ergänzung haben: Diskutieren Sie mit mir. Im Blog. In Facebook. Auf YouTube. Per E-Mail. Per Telefon. Oder Per-Sönlich. Auch das gehört zur „Digitalen Transformation“.

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Meinung: Autoindustrie in Deutschland gefährdet sich und unseren Wohlstand

Meinung: Autoindustrie in Deutschland gefährdet sich und unseren Wohlstand

Die VW-Dieselaffäre hat sich zu einem ausgewachsenen Abgasskandal ausgeweitet. Während beim VW-Konzern der Betrug nachgewiesen und eingeräumt wurde, gibt es bei anderen deutschen Autobauern „nur“ begründete Verdachtsfälle. Noch. Jetzt kommt der Vorwurf (mit Selbstanzeigen von VW und Daimler) hinzu, dass sich deutsche Autobauer über zwei Jahrzehnte unerlaubt abgesprochen haben, welche Komponenten, Techniker und Zulieferer sie u.a. in Bezug auf die Abgasreinigung sie einsetzen. Als Ergebnis wurden mutmaßlich zu kleine SCR (Harnstoff)-Tanks zur Abgasreinigung verbaut und es wird offenbar viel zu wenig Ad-Blue in die Motoren eingespritzt. Überraschend, dass ein moderner LKW um Welten sauberer arbeitet, als ein Euro 5- oder Euro 6-PKW. Fast schon Nebensache sind die ganzen regulären Rückrufe der Automobilunternehmen wegen Produkt- und Sicherheitsmängeln und die jüngste Meldung, dass VW die brasilianische Militärregierung im dortigen VW-Werk bis 1985 systematisch bei der Bespitzelung der Mitarbeiter unterstützt hat. Und über die IT-Sicherheitsmängel, die wir bei den ersten zarten Gehversuchen hinsichtlich Vernetzung der Fahrzeuge in den vergangenen zwei Jahren entdeckt haben, redet aktuell auch niemand mehr. Denn zu den Bemühungen, den Verbraucher zu prellen und nachhaltig vom Kauf eines deutschen Premium-Autos abzuhalten, kommen noch vollmundige Produktankündigen zu Elektroautos und voll-automatisiert bis autonom fahrenden Fahrzeugen hinzu, die so wirklich keine große Mehrheit und Begeisterung bei der Bevölkerung findet. Komisch. Alle diese Maßnahmen sind geeignet, die deutsche Automobilindustrie mittel- bis langfristig vollständig zu zerstören. Ganze Wertschöpfungsketten in der Industrie und im Automobilhandwerk gehen baden, wenn sich strombetriebene automatisch fahrende Kutschen, die niemanden mehr allein gehören (und folglich auch niemand für die warmwasserbeleuchtete 21“ Alufelgen zahlt) als Ersatz für des Deutschen liebstes Kind durchsetzen sollten. Ein führendes Wirtschaftsinstitut errechnete jüngst 600.000 dauerhaft wegfallende Arbeitsplätze, wenn man auf den Verbrennermotor verzichtet. Bei Daimler braucht man zukünftig statt 7 nur noch 1 Mitarbeiter für die Motorenfertigung. Die anderen 6 können ja dann Apps für die Digitalisierung entwickeln.

Nicht falsch verstehen: Langfristig führt kein Weg vorbei an einer Abkehr von Motoren, die nicht nachwachsende Rohstoffe einfach so verbrennen und Abgase in die Luft pusten. Aber ein Elektroauto mit derzeitigen Batteriekonzepten (Schadstoffe, Reichweite, Lebensdauer) und der Energieherkunft (nur 30% aus regenerativer Energie in Deutschland) soll mir bitte niemand als Verbesserung gegenüber einem modernen Verbrenner verkaufen.

Warum uns das alles interessieren sollte? Derzeit ist jeder 10. Arbeitsplatz in Deutschland direkt oder indirekt von der Autoindustrie abhängig. Das ist ein zentraler Bestandteil unserer Wertschöpfungskette, unseres Wohlstands und der Marke „Made in Germany“.

Es wird Zeit, dass man sich in Wolfsburg, München, Ingolstadt und Stuttgart der Verantwortung bewusst wird, die man gegenüber den Mitarbeitern und der Gesellschaft hat. Und die Politik – allen voran das Bundesverkehrsministerium unter Leitung von Herrn Dobrindt (er merkt erst nichts, und dann später auch nichts) – sollte man zügig daran arbeiten, die wild gewordene Horde wieder einzufangen.

Die von der Politik herbei geredete Feinstaub-Debatte um den Diesel und Sprüche unserer Bundeskanzlerin, dass man in wenigen Jahrzehnten nur noch mit Sondergenehmigung Auto fahren darf, sind noch zusätzliche Sargnägel. Hier sägen Politik und Industrie ganz fleißig an dem Ast, auf dem wir alle sitzen. Danke dafür.

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