Das IT-Sicherheitsgesetz und seine Auswirkungen

Das IT-Sicherheitsgesetz und seine Auswirkungen

Im Juli 2015 das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Dies hat nicht nur Auswirkungen (u.a. Meldepflicht bei IT-sicherheitskritischen Vorfällen) für Betreiber kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen, sondern auch für Betreiber von On-Line-Shops, Hosting-Angeboten und Web-Sites. Alle Unternehmen, auf die die vorgenannten Kriterien zutreffen, haben nach dem ebenfalls neu definierten § 13 TMG "durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass kein unerlaubter Zugriff auf die für die Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist". Hierzu sind u.a. Methoden zur Verschlüsselung nach dem Stand der Technik einzusetzen.

Auch wenn Bußgelder bei Verstößen gegen diese Regelungen erst zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung verhängt werden können, ist zu begrüßen, dass offensichtliche Nachlässigkeiten beim Umgang mit Kundendaten, Passwörter usw. nun auch geahndet werden können.

Fast-Facts: IT-Sicherheitsgesetz (BRD)

Weiterführende Links:

https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/BSI/IT-SiGesetz/faq_node.html

https://www.aachen.ihk.de/recht/Nachrichten/IT-Sicherheitsgesetz/2723012

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