Datenschutz

Ein neues Gutachten lässt aufhorchen. Das Datenschutzrecht der EU schützt wohl nur bedingt vor US-Geheimdiensten. Ein Gutachten zum aktuellen Stand des US-Überwachungsrechts und der Überwachungsbefugnisse von Prof. Stephen I. Vladeck, welches für die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern erstellt wurde, zeigt, dass auch ein Serverstandort in der EU nicht vor dem Zugriff der US-Behörden schützt, wenn es sich um ein US-Amerikanisches Tochterunternehmen handelt.

Nun ist abzuwarten, wie sich die weitere Entwicklung bei Firmen wie z.B. Microsoft darstellt. Microsoft ist bekanntlich ein US-Amerikanisches Unternehmen und hat u.a. in Deutschland eine deutsche Tochter. Hierzulande wirbt Microsoft beispielsweise bezgl. des Cloud-Dienstes Microsoft 365 (vormals Office 365) damit, dass es für deutsche Kunden Serverstandorte in Deutschland gibt. Diese dürften nach Lesart des Gutachtes nicht davor schützen, dass die US-Behörden Firmen wie eben Microsoft über Geldstrafen dazu zwingen, Daten nach DS-GVO widerrechtlich herauszugeben.

Das wird also spannend und leider steigt wieder einmal die Rechtsunsicherheit.

Quelle: https://netzpolitik.org/2022/gutachten-veroeffentlicht-wie-us-geheimdienste-daten-aus-der-eu-abgreifen-koennten/

und https://www.datenschutzkonferenz-online.de/weitere_dokumente.html