Strafprozesse

Im Strafprozess gilt der Grundsatz, dass der Staat mit seinen Erfüllungsgehilfen (Polizei, Staatsanwalt) einen strafbewehrten Vorwurf beweisen muss. Ein Beschuldigter oder Angeklagter muss weder an der Aufklärung einer Tat mitwirken noch muss er seine Unschuld beweisen. So wird der Sachverständige hier i.d.R. durch den Staatsanwalt beauftragt und die Kosten trägt die Staatskasse oder der Verurteilte. Bei komplexen Sachverhalten oder scheinbar erdrückender Indizien- und Beweislage kann es aber auch für den Angeschuldigten sinnvoll sein, sich gutachterlicher Hilfe zu bedienen, um einen falschen Vorwurf zu widerlegen.