IT Projektabnahmen

In der Regel steht am Ende eines IT Projektes bzw. der Fertigstellung eines Werkes die sogenannte Abnahme an. Diese wird üblicherweise vom Auftragnehmer dann eingefordert, wenn er glaubt, dass er seine vertraglich zugesicherte Leistung vollständig und mangelfrei erbracht hat. Die Abnahme löst eine Reihe von Rechtsfolgen aus (u.a. Zahlungsverpflichtung des Werklohnes, Beginn der Gewährleistungsfrist, Umkehr der Beweislast bei Mängeln usw.). Daher ist dem formalen Akt der Abnahme eine wichtige Bedeutung beizumessen.

Die Abnahme erfolgt meist anhand des Pflichtenheftes und des geschlossenen Vertrages, in dem die zu erbringende Leistung definiert wurde und mit Beteiligung und im Beisein beider Parteien. Werden bei der Abnahme Fehler und Mängel festgestellt, so werden diese protokolliert und klassifiziert. Man unterscheidet mindestens wesentliche von unwesentlichen Fehlern, nimmt in der Praxis meist aber eine Differenzierung zwischen den Betrieb verhindernde, den Betrieb behindernde und den Betrieb nicht behindernde (kosmetische) Mängel vor.

Wesentliche Fehler verhindern i.d.R. die Abnahme und man vereinbart einen Termin, bis zu dem die Fehler abgestellt werden und wiederholt die Abnahme entsprechend. Sind nur unwesentliche Fehler festgestellt worden, so kann die Abnahme erfolgen und man vereinbart eine Frist zum Abstellen der unwesentlichen Fehler. Eine Einbehaltung eines angemessenen Teils des Werklohns ist in diesem Fall üblich, bis die Fehler vollständig behoben sind.

Oft übersteigen die technische Tiefe und die Details das Wissen und die Fähigkeit des Einzelnen, ein komplexes Projekt in einem oder wenigen Terminen vollständig zu erfassen, zu bewerten und für gut im Sinn des Vertrages zu befinden. Hier kann der Sachverständige wertvolle Hilfe leisten, ggf. nicht sofort offensichtliche Fehler aufzudecken und mit dem nötigen Fachwissen die fertiggestellte Funktion und den Leistungsumfang systematisch und/oder stichprobenartig zu testen.