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Dipl. Ing. Thomas Käfer Gutachten

Zivilprozesse

In einem Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass derjenige Beweispflichtig ist, für den eine Behauptung günstig ist. Hierbei kann der Sachverständige helfen. Seine Aufgabe ist es, weisungsfrei, objektiv und unabhängig einen Sachverhalt zu beweisen oder zu widerlegen.

Bei einem Zivilprozess sind zwei typische Konstellationen anzutreffen:

  1. Der Sachverständige wird von einer der Parteien beauftragt.
  2. Der Sachverständige wird vom Gericht bestellt.

zu 1) Oft ist es sinnvoll, im Vorfeld eines gerichtlichen Zivilprozesses zunächst die Erfolgschancen abzuwägen und Material für eine Klageerhebung zu sammeln oder den Fall ggf. sogar außergerichtlich beizulegen. Hier hilft der öffentlich bestellte Sachverständige bei der fachlichen Aufarbeitung, sodass die Erkenntnisse in Vergleichen oder für die rechtliche Aufarbeitung vor Gericht auch verwendet werden können. Der Rechtsanwalt übernimmt die rechtliche Beratung und Bewertung und weist ggf. den Sachverständigen in den Fall ein und welche Fragestellungen relevant sind. Mit dem Rechtsbeistand zu klären ist, ob die Kosten für den Gutachter später von der unterlegenden Gegenseite zu tragen sind. Das ist nicht immer der Fall. Trotzdem kann das Geld gut investiert sein, weil man von einer Klage aufgrund der Ergebnisse, die der Sachverständige geliefert hat, absehen kann oder mangels Beweisen sollte.

zu 2) Wenn das Gericht in der Beweisaufnahme an den Punkt kommt, dass es mangels eigenem Fachwissen in der Sache die Parteivorträge nicht bewerten kann, dann beauftragt es i.d.R. einen öffentlich bestellten Sachverständigen mit der Beantwortung ganz konkreter Beweisfragen. Der Gutachter ist eng an diesen Auftrag gebunden und wird ihn z.B. durch einen Ortstermin und eigenen Recherchen im Auftrag des Gerichts bearbeiten. Vorteil: Es ist klar geregelt, wer den Vorschuss bezahlen muss (der Beweislastpflichtige) und wer am Ende die Kosten übernimmt (der Unterlegene bzw. nach Quote beiden Parteien).

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