M.E. hat das auch Auswirkungen auf Hot-Spots im Auto und die Vernetzung von Fahrzeugen mit dem Internet. Wenn also im Auto ein Internetzugang für die Insassen bereitgestellt wird, so fällt dieser dem Wortlaut des Gesetzentwurfes genauso unter die neue Regelung wie ein Heimnetz. Es wird hierbei nämlich nicht unterschieden, ob der Internetanschluss via Kabel oder elektromagnetisch (per Funk) bereitgestellt wird und es gibt auch keine Präzisierung, dass dieses Gesetz ausschließlich auf stationär betriebene Netzwerke zu Hause oder bei einer Firma beschränkt ist. Jetzt muß man das ganze mal zuende denken: Das bedeutet, dass es im Automobil auch eine offene Schnittstelle zum Anschluss eines eigenen Routers geben müsste, wenn der Hersteller eine solche Funktionalität wie einen Internetzugang anbieten möchte. Und damit ist gleichzeitig auch fraglich, ob nicht die Anbindung eines Fahrzeugs über ein Hersteller-Backend anstatt es direkt an das Internet anzuschließen, nach diesem Gesetzentwurf unzulässig wird. Eine spannende Diskussion ist garantiert, da dieses Thema nicht nur die Datenhoheit sondern auch das Thema Datensicherheit (siehe aktuelle Incidents bei Fiat-Chrysler, Chevrolet, GM OnStar & Co) befeuern werden.