Käferlive Blog

No news are bad news! In diesem Sinne berichtet das Team von KaeferLive im Blog regelmäßig über Neuerungen, Interessantes und wichtige Nachrichten aus der IT-Szene. Stay tuned!

9. Dortmunder Autotag

9. Dortmunder Autotag am 16.09.2014

 

Die Vorbereitungen für den 9. Dortmunder Autotag laufen bei uns auf vollen Touren. Im Rahmen der Messe und meines Vortrages zum Thema "Car-Forensics – Digitale Forensik im Kontext von Fahrzeugvernetzung, eCall, KFZ-Unfalldatenschreibern und Smartphone-Kopplung" werde ich ein paar interessante Angriffsszenarien auf Infrastrukturen im Automotive-Bereich und Car2X ansprechen. Derzeit zerlegen wir gerade eine App in ihre Einzelteile und haben dabei erstaunliche Sicherheitslücken entdeckt. Zu viel wollen wir noch nicht verraten. Schließlich müssen wir zunächst noch den betreffenden Hersteller informieren, damit er die Chance hat, die Lücken zu schließen. Also: Stay tuned und/oder besuchen Sie uns auf dem 9. Dortmunder Autotag am 16.09.2014 (Infos unter: http://www.rst.e-technik.tu-dortmund.de.

Ihr Thomas Käfer

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Dash-Cam Urteil

Dash-Cam Urteil

Das Ansbacher Verwaltungsgericht hat am 12.08.2014 geurteilt, dass der Einsatz sogenannter Dash-Cams zum lückenlosen Aufzeichnen des Verkehrsgeschehens aus dem eigene fahrenden Auto praktisch unzulässig sind, da dadurch eine Art Vorratsdatenspeicherung erfolgt und andere Verkehrsteilnehmer nicht darüber informiert werden, dass und in welchem Maße sie per Video überwacht werden. Damit ist es nach Ansicht der Richter unzulässig, solche Videos ins Internet zu stellen und vor allem dürfen diese nicht der Polizei übergeben werden, um bei der Unfallaufklärung als Beweis zu dienen. Allein Aufnahmen für den reinen Privatgebrauch seien zulässig

Aus Datenschutzsicht mag dies nachvollziehbar sein. Ob das Urteil jedoch alle Aspekte ausreichend beleuchtet, darf bezweifelt werden. Was ist, wenn mit der Kamera ein schwerer Unfall ohne weitere Zeugen dokumentiert wird oder gar ein Kapitalverbrechen? Und wie sieht die Situation in der Zukunft aus, wenn Autos zunehmend automatisiert fahren und ggf. sogar (teilweise) autonom und ohne Fahrer über die Straßen rollen werden? Allein aus Nachweiszwecken im Falle eines Unfalls wird man nicht auf eine Videoaufzeichnung verzichten können, denn eine Maschine kann man schwerlich zum Unfallhergang befragen. Und wie sieht die Situation aus, wenn der Fahrer selber videoüberwacht wird (z.B. um die Übergabe zwischen autonomem und manuellem Steuern zu dokumentieren oder zu prüfen, ob er überhaupt noch wach ist…?

Das aktuelle Urteil befeuert unsere Forschungsarbeit Car-Forensics (https://www.car-forensics.de) enorm und wir freuen uns auf viele spannende Diskussionen.

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